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Unsere Leistungen.

Sachverständig und zuverlässig.

Unser erfahrenes Team ist spezialisiert auf den Industriebau und
hat sich dabei als Schwerpunkt die Konzeption und Realisierung von Molkereibetrieben gesetzt.

Von der ersten Blaupause bis zur schlüsselfertigen Übergabe
arbeiten wir kostenbewusst und mit dem Bedarf des Kunden im Blick.

Erfahren im Industriebau.

Erfahren im Industriebau.

Erfahren im Industriebau.

Erfahren im Industriebau.

Erfahren im Industriebau.

Architekt

Dipl.-Ing.

Detlef Bögershause

VITA
  • Ab 01/2016
    Selbstständig mit B+S Bögershause Schneider PartGmbB
    Architekt und Beratender Ingenieur (Rechtsformwechsel der GbR)
  • Ab 09/2015
    Selbstständig mit B+S Architektur GbR in Dortmund
  • Ab 1997
    Angestellt in einem Architekturbüro
  • Bis 1996
    Studium Architektur an der FH Dortmund
B+S Architektur Bögershause Schneider PartGmbB
B+S Architektur Bögershause Schneider PartGmbB
BERATENDER INGENIEUR

Dipl.-Ing.

Michael Schneider

VITA
  • Ab 01/2016
    Selbstständig mit B+S Bögershause Schneider PartGmbB
    Architekt und Beratender Ingenieur (Rechtsformwechsel der GbR)
  • Ab 09/2015
    Selbstständig mit B+S Architektur GbR in Dortmund
  • Ab 02/2015
    Selbstständig mit IbS Ingenieurbüro Schneider in Dortmund
  • Ab 10/1989
    Angestellt in Dortmunder Architekturbüro
  • Bis 09/1988
    Studium Bauingenieurwesen an der FH Bochum

Leistungen & Leistungsphasen

Unsere Tätigkeiten sind örtlich nicht begrenzt und erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet.

Es werden sowohl Neubauprojekte als auch Umbauten zum Teil im bestehenden Betrieb unter Berücksichtigung der Hygieneanforderungen realisiert.

Existentielle Richtlinien wie z.B. IFS 6 werden in den Umsetzungen berücksichtigt. Wir haben aufgrund langjähriger Erfahrung ein fundamentiertes Fachwissen im Industriebau und unserem Schwerpunkt der Konzeption und Realisierung von Molkereibetrieben.

Abgedeckt werden sämtliche Leistungsphasen (LPH) der HOAI.

LPH 1: Grundlagenermittlung

  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grund­lage der Vorgaben oder der Bedarfspla­nung des Auftraggebers
  2. Ortsbesichtigung
  3. Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  4. Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. Zusammenfassen, Erläutern und Doku­mentieren der Ergebnisse

LPH 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

  1. Analysieren der Grundlagen, Abstim­men der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  2. Abstimmen der Zielvorstellungen, Hin­weisen auf Zielkonflikte
  3. Erarbeiten der Vorplanung, Untersu­chen, Darstellen und Bewerten von Va­rianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  4. Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedin­gungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysi­kalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  5. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Pla­nung fachlich Beteiligten sowie Koordi­nation und Integration von deren Leis­tungen
  6. Vorverhandlungen über die Genehmi­gungsfähigkeit
  7. Kostenschätzung nach DIN 276, Ver­gleich mit den finanziellen Rahmenbe­dingungen
  8. Erstellen eines Terminplans mit den we­sentlichen Vorgängen des Planungs­- und Bauablaufs
  9. Zusammenfassen, Erläutern und Doku­mentieren der Ergebnisse

LPH 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

  1. Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentli­chen zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalteri­sche, funktionale, technische, wirtschaftli­che, ökologische, soziale, öffentlich-recht­liche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leis­tungsphasen und die erforderlichen öf­fentlich-rechtlichen Genehmigungen un­ter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichti­gung aller fachspezifischen Anforde­rungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innen­räumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  2. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Pla­nung fachlich Beteiligten sowie Koordi­nation und Integration von deren Leis­tungen
  3. Objektbeschreibung
  4. Verhandlungen über die Genehmi­gungsfähigkeit
  5. Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  6. Fortschreiben des Terminplans
  7. Zusammenfassen, Erläutern und Doku­mentieren der Ergebnisse

LPH 4: Genehmigungsplanung

  1. Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich­rechtliche Genehmigungen oder Zu­stimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behör­den unter Verwendung der Beiträge an­derer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Einreichen der Vorlagen
  3. Ergänzen und Anpassen der Planungs­unterlagen, Beschreibungen und Be­rechnungen

LPH 5: Ausführungsplanung

  1. Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und text­lich) auf der Grundlage der Entwurfs­- und Genehmigungsplanung bis zur aus­führungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  2. Ausführungs-, Detail- und Konstruktions­zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichti­gung aller fachspezifischen Anforde­rungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  3. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  4. Fortschreiben des Terminplans
  5. Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Be­arbeitung während der Objektausfüh­rung
  6. Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Bau­konstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung

LPH 6: Vorbereitung der Vergabe

  1. Aufstellen eines Vergabeterminplans
  2. Aufstellen von Leistungsbeschreibun­gen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zu­sammenstellen von Mengen auf der Grundlage der Ausführungsplanung un­ter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbe­schreibungen der an der Planung fach­lich Beteiligte
  4. Ermitteln der Kosten auf der Grundla­ge vom Planer bepreister Leistungsver­zeichnisse
  5. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsver­zeichnisse mit der Kostenberechnung
  6. Zusammenstellen der Vergabeunterla­gen für alle Leistungsbereiche

LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe

  1. Koordinieren der Vergaben der Fachpla­ner
  2. Einholen von Angeboten
  3. Prüfen und Werten der Angebote ein­schließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistun­gen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  4. Führen von Bietergesprächen
  5. Erstellen der Vergabevorschläge, Doku­mentation des Vergabeverfahrens
  6. Zusammenstellen der Vertragsunterla­gen für alle Leistungsbereiche
  7. Vergleichen der Ausschreibungsergeb­nisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kos­tenberechnung
  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung

LPH 8: Objektüberwachung (Bauüberprüfung und Dokumentation)

  1. Überwachen der Ausführung des Ob­jektes auf Übereinstimmung mit der öf­fentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausfüh­renden Unternehmen, den Ausführungs­unterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein aner­kannten Regeln der Technik
  2. Überwachen der Ausführung von Trag­werken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Überein­stimmung mit dem Standsicherheits­nachweis
  3. Koordinieren der an der Objektüberwa­chung fachlich Beteiligte
  4. Aufstellen, Fortschreiben und Überwa­chen eines Terminplans (Balkendia­gramm)
  5. Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)
  6. Gemeinsames Aufmaß mit den ausfüh­renden Unternehmen
  7. Rechnungsprüfung einschließlich Prü­fen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  8. Vergleich der Ergebnisse der Rech­nungsprüfungen mit den Auftragssum­men einschließlich Nachträgen
  9. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausfüh­renden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  10. Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  11. Organisation der Abnahme der Bauleis­tungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Ab­nahmeempfehlung für den Auftraggeber
  12. Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnah­men und Teilnahme daran
  13. Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstel­lungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  14. Übergabe des Objekts
  15. Auflisten der Verjährungsfristen für Män­gelansprüche
  16. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

LPH 9: Objektbetreuung

  1. Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungs­ansprüche festgestellten Mängel, längs­tens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, ein­schließlich notwendiger Begehungen